Standgebühren
Wichtige Punkte zu Standgebühren:
- Rechtliche Grundlage:
Werkstätten haben grundsätzlich ein Recht, Standgebühren für die Verwahrung eines Fahrzeugs zu verlangen, wenn es nicht rechtzeitig abgeholt wird. Dies kann sich aus dem Werkunternehmerpfandrecht oder § 304 BGB ergeben, wenn die Werkstatt das Fahrzeug wegen ausstehender Zahlung nicht herausgeben möchte.
- Höhe der Gebühren:
Die Höhe der Standgebühren variiert je nach Werkstatt und Region, sowie ob das Fahrzeug im Freien oder in einer Halle untergebracht ist. Üblicherweise liegen die Sätze zwischen 7 und 25 Euro pro Tag.
- Haftpflichtversicherung:
Wenn ein Unfall die Ursache für die längere Standzeit ist, werden die Standgebühren in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen, sofern der Geschädigte nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
- Schadensminderungspflicht:Der Geschädigte ist verpflichtet, die Standzeit so kurz wie möglich zu halten und die Werkstatt rechtzeitig über die Situation zu informieren, insbesondere wenn die Abwicklung länger dauert.