Standgebühren

Wichtige Punkte zu Standgebühren:
  • Rechtliche Grundlage:

    Werkstätten haben grundsätzlich ein Recht, Standgebühren für die Verwahrung eines Fahrzeugs zu verlangen, wenn es nicht rechtzeitig abgeholt wird. Dies kann sich aus dem Werkunternehmerpfandrecht oder § 304 BGB ergeben, wenn die Werkstatt das Fahrzeug wegen ausstehender Zahlung nicht herausgeben möchte. 

     
  • Höhe der Gebühren:

    Die Höhe der Standgebühren variiert je nach Werkstatt und Region, sowie ob das Fahrzeug im Freien oder in einer Halle untergebracht ist. Üblicherweise liegen die Sätze zwischen 7 und 25 Euro pro Tag. 

     
  • Haftpflichtversicherung:

    Wenn ein Unfall die Ursache für die längere Standzeit ist, werden die Standgebühren in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen, sofern der Geschädigte nicht grob fahrlässig gehandelt hat. 

     
  • Schadensminderungspflicht:
    Der Geschädigte ist verpflichtet, die Standzeit so kurz wie möglich zu halten und die Werkstatt rechtzeitig über die Situation zu informieren, insbesondere wenn die Abwicklung länger dauert.